Die Erdbestattung bedeutet eine Beisetzung des Verstorbenen im Sarg auf einem Friedhof. Dort stehen verschieden Grabstellen zur Verfügung.
Wahlgrab: Die Lage der Grabstelle kann auf dem Friedhof für eine festgelegte Ruhezeit frei gewählt werden. Nach Ablauf kann das Grab noch einmal neu erworben werden.
Reihengrab: Die Lage der Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Die Ruhezeit beträgt in der Regel 25 Jahre und kann nach Ablauf nicht verlängert werden.
Wiesenreihengrab: Dieses Grab befindet sich auf einer Grünfläche des Friedhofes und ist für Sie komplett pflegefrei. Die Ruhefrist beträgt derzeit ebenfalls 25 Jahre.
Anonyme Bestattung: Die Grabstelle für eine anonyme Bestattung findet in einem nicht individuell gekennzeichneten Gräberfeld statt. Eine anonyme Bestattung ist nicht auf allen Friedhöfen möglich.